HomeBlogWIE SCHÜTZEN SIE SICH VOR DER INSOLVENZ DES BAUUNTERNEHMERS?  

WIE SCHÜTZEN SIE SICH VOR DER INSOLVENZ DES BAUUNTERNEHMERS?  

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers während der Ausführung der Bauarbeiten bedeutet für den Auftraggeber eine erhebliche Verzögerung der Projektausführung oder sogar eine vorübergehende Blockierung des Projekts. In einer solchen Situation entsteht dem Auftraggeber ein erheblicher Schaden. 

Angesichts der Auswirkungen eines möglichen Insolvenzverfahrens gegen den Auftragnehmer im Rahmen eines Immobilienprojekts ist es für den Auftraggeber besonders wichtig, beim Abschluss von Bauverträgen den Instrumenten, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers sicherstellen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 

Um sich vor Schäden zu schützen, die durch die Insolvenz des Bauunternehmers entstehen könnten, hat der Auftraggeber folgende Möglichkeiten:

ANFORDERUNG EINER BANKBÜRGSCHAFT FÜR DIE VERTRAGSERFÜLLUNG

Aufgrund des Bauvertrags kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer (Bauunternehmer) eine Bankgarantie für die Erfüllung des Vertrags verlangen. In der Praxis beläuft sich der Wert der Bankgarantie in der Regel auf 10 % des Nettoauftragswerts. Diese Bürgschaft soll alle Ansprüche des Auftraggebers abdecken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, insbesondere Ansprüche wegen der Ausführung der Arbeiten, wegen Mängeln der Arbeiten, wegen Verzugszinsen, wegen Schadenersatzes und wegen der Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Zahlungen.

Mit der Bankgarantieerklärung verpflichtet sich eine Bank unwiderruflich und bedingungslos, dem Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern unverzüglich einen Betrag bis zur Höhe der Bankgarantieerklärung zu zahlen, falls der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (auch im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit).

Die Bankgarantie ist eines der besten Instrumente, mit denen der Auftraggeber sicherstellen kann, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers während der Ausführung der Bauarbeiten seine Verluste (oder zumindest einen großen Teil davon) schnell und sicher zurückerhält.   

ANFORDERUNG EINER VERSICHERUNGSPOLICE

Eine Alternative zur Bankgarantie ist die Beantragung einer Versicherungspolice als Garantie für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Versicherungspolicen werden in der Regel von den Auftragnehmern bevorzugt, da die Bedingungen für ihre Ausstellung etwas milder sind.

Für die Auftraggeber sind sie jedoch weniger vorteilhaft, da das Geld nicht auf erstes Anfordern ausgezahlt wird und die Versicherer in der Regel etwas kompliziertere Verfahren anwenden. Die Versicherungspolice bleibt jedoch eine Alternative zur Bankgarantie und sollte in der Praxis in Betracht gezogen werden. 

EINBEHALTUNG VON BETRÄGEN AUS RECHNUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS WÄHREND DER AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

Eine weitere Möglichkeit für den Auftraggeber, sich vor Schäden durch eine mögliche Insolvenz des Auftragnehmers zu schützen, besteht darin, einen bestimmten Prozentsatz jeder vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung (in der Regel 10 %) als Sicherheit für die Vertragserfüllung einzubehalten, und zwar bis zur Abnahme der Arbeiten, wenn die Garantie für die Dauer der Gewährleistungsfrist gestellt wird.

Durch den Sicherheitseinbehalt hat der Auftraggeber während der gesamten Bauzeit die Kontrolle über die betreffenden Beträge. Dies hat jedoch den Nachteil, dass sich der Garantiebetrag mit den fälligen Rechnungen des Auftragnehmers schrittweise erhöht. Zu Beginn des Projekts ist die Bürgschaft daher praktisch nicht vorhanden oder sehr gering. Es besteht daher das Risiko, dass der Wert der Garantie den Verlust des Auftraggebers nicht deckt, wenn sich das Projekt in einem frühen Stadium befindet und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. 

Schlussfolgerung:  

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers während der Ausführung der Arbeiten führt zu erheblichen Verlusten für den Auftraggeber. Um solche Verluste zu vermeiden, ist es für die Auftraggeber besonders wichtig, einen vertraglichen Mechanismus einzurichten, der die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers durch Bankgarantien, Versicherungen oder Einbehaltung von Beträgen aus den vom Auftragnehmer während der Ausführung der Arbeiten ausgestellten Rechnungen sicherstellt.  

Kontakt und weitere Informationen:
Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin)
Tel: +40 728 105118; +40 744 790863
Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

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