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Baurecht

PLANUNG – GENERALUNTERNEHMUNG – BAUAUSFÜHRUNG – MONTAGE – INBETRIEBNAHME

  • Erstellung von Generalunternehmerverträgen für Bau- und/oder Montagearbeiten von technologischen Anlagen und Produktionskapazitäten (z.B. Photovoltaikanlagen), Subunternehmerverträge; Unterstützung der Mandanten bei der Verhandlung von GU-Verträgen, GÜ-Verträgen, Subunternehmerverträgen;
  • Erstellung von Planungsverträgen; Unterstützung von Mandanten bei der Verhandlung von Planungsverträgen;
  • Erstellung von Projektsteuerungsverträgen; Unterstützung von Mandanten bei der Verhandlung von Projektsteuerungsverträgen;
  • Festlegung von Sicherungsinstrumenten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen; Prüfung von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften;
  • Beratung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren; Prüfung von städtebaulichen Bescheinigungen, Zustimmungen und Genehmigungen verschiedener Behörden, Baugenehmigungen, Plänen und städtebaulichen Unterlagen, Betriebsgenehmigungen;
  • Überprüfung von Versicherungspolicen während der Bauausführung;
  • Unterstützung und Vertretung bei Abnahmeverfahren;
  • Unterstützung und Vertretung während der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsfristen;
  • Erstellung und Verhandlung von Dienstleistungsverträgen mit Bauleitern, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren; Überprüfung der Zulassungen von Dienstleistern;
  • Organisation von Inhouse-Schulungen für Bauunternehmen – speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten.
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