HomeBlogRUMÄNIEN – KURZZEITVERMIETUNG DURCH PRIVATPERSONEN: IST DAS KLASSIFIZIERUNGSZERTIFIKAT OBLIGATORISCH?

RUMÄNIEN – KURZZEITVERMIETUNG DURCH PRIVATPERSONEN: IST DAS KLASSIFIZIERUNGSZERTIFIKAT OBLIGATORISCH?

Immer mehr Privatinvestoren entscheiden sich für die Kurzzeitvermietung ihrer Wohnungen über Online-Vermietungsplattformen (Booking, AirBNB etc.), da diese Art der Vermietung höhere Renditen verspricht als die Langzeitvermietung. Viele von ihnen ignorieren jedoch die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes zur Einholung eines Klassifizierungszertifikats und riskieren hohe Bußgelder.

Was ist ein Klassifizierungszertifikat?

Das Klassifizierungszertifikat ist gesetzlich in der Verordnung Nr. 65/2013 zur Genehmigung der methodologischen Normen für die Ausstellung von Klassifizierungszertifikaten für Unterkunfts- und Verpflegungseinrichtungen, touristische Lizenzen und Patente (mit späteren Änderungen) geregelt.

Es handelt sich um ein Zertifikat, das vom rumänischen Tourismusministerium für jeden Unterkunftsbetrieb ausgestellt wird und das Komfortniveau, die Qualität der Einrichtungen und die angebotenen Dienstleistungen angibt.

Die Klassifizierung der Unterkunftsbetriebe dient in erster Linie dem Schutz der Touristen.

Muss das Klassifizierungszertifikat auch für Wohnungen oder Zimmer ausgestellt werden, die von Privatpersonen vermietet werden (direkt oder über AirBNB, Booking)?

Gemäß der Verordnung 65/2013 gelten die Bestimmungen über das Klassifizierungszertifikat nicht nur für Hotels, Motels, Pensionen usw., sondern auch für “Wohnungen und Zimmer in Familienhäusern”.

Mit den Änderungen durch die Verordnung Nr. 510/2022 wurde zudem klargestellt, dass die Pflicht zur Einholung des Klassifizierungszertifikats auch für natürliche Personen gilt.

Somit sind auch natürliche Personen, die Wohnungen oder Zimmer in Familienhäusern kurzzeitig vermieten, zur Einholung eines Klassifizierungszertifikats verpflichtet.

Welche Unterlagen sind für die Ausstellung des Klassifizierungszertifikats für Privatpersonen erforderlich?

Für die Ausstellung des Klassifizierungszertifikats müssen Privatpersonen – Eigentümer von Wohnungen und/oder Zimmern, die in Familienhäusern vermietet werden – folgende Unterlagen beim Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus (Generaldirektion für Tourismus / Direktion für Genehmigung und Kontrolle – Telefon: 0786 993 758 – E-Mail: autorizare@mturism.ro ) einreichen:

  • Antragsformular für das Klassifizierungszertifikat für Privatpersonen;
  • Formular für die nominelle Klassifizierung der Unterkunftseinheiten nach Kategorie und Typ;
  • Kopie des Personalausweises der antragstellenden natürlichen Person, die Eigentümer der Unterkunftseinheit ist;
  • Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder der unmittelbaren Nachbarn der Unterkunftseinheit zur ausgeübten Tätigkeit;
  • Eigentumsurkunde und Adressnachweis;
  • Baugenehmigung;
  • Grundbuchauszug.

Natürliche Personen können die Klassifizierung nur für maximal 7 Zimmer beantragen, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen, in denen sie sich befinden. Bei mehr als 7 Zimmern muss die Tätigkeit von/über eine juristische Person ausgeübt werden und das Verfahren zur Erlangung des Klassifizierungszertifikats ist in diesem Fall komplexer.

Aus praktischer Sicht ist bei Wohnungen oder Zimmern, die von Privatpersonen in einem Wohnblock vermietet werden, das am schwierigsten zu beschaffende Dokument die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder die Zustimmung der Nachbarn zur Ausübung der Tätigkeit der kurzfristigen Vermietung der Wohnung/des Zimmers. In vielen Fällen verweigern sowohl die Nachbarn als auch die Eigentümergemeinschaft ihre Zustimmung aus unterschiedlichen Gründen. Im Falle einer ungerechtfertigten Verweigerung bleibt den Eigentümern nur die Möglichkeit, die Zustimmung der Nachbarn/Eigentümergemeinschaft gerichtlich einzuklagen.

Welche Risiken gehen Sie ein, wenn Sie Ihre Immobilie ohne Klassifizierungszertifikat kurzzeitig vermieten?

Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 1267/2010 über die Erteilung von Klassifizierungszertifikaten, Lizenzen und Patenten für den Tourismus (in der geänderten Fassung) riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Lei, wenn Sie Wohnungen oder Zimmer ohne Klassifizierungszertifikat kurzzeitig vermieten.

Schlussfolgerung:

Die Einholung des Klassifizierungszertifikats ist auch für Privatpersonen obligatorisch, die Wohnungen oder Zimmer in Familienhäusern vermieten. Die Regelung dient in erster Linie dem Schutz der Touristen.

Wer Wohnungen oder Zimmer kurzzeitig ohne Klassifizierungszertifikat vermietet, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Lei (ca. 10.000 Euro) rechnen.

Kontakt und weitere Informationen:
Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin)
Tel: +40 728 105118; +40 744 790863
Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

Disclaimer:

Die in diesem Blog veröffentlichten Artikel dienen der Information und Aufklärung und sind nicht als individuelle Rechts- oder Finanzberatung zu verstehen. Die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und berücksichtigen nicht die spezifischen Umstände des einzelnen Lesers.

Den Lesern wird empfohlen, eine individuelle rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Beratung für ihre spezifischen Investitionen einzuholen. Die Autoren dieses Blogs und der Plattform übernehmen keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der in den veröffentlichten Artikeln enthaltenen Informationen getroffen werden. Die Verwendung dieser Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Lesers.

Die in den Blog-Beiträgen verwendeten Begriffe wurden so gewählt, dass sie für die breite Öffentlichkeit verständlich sind. Die Artikel richten sich nicht an Fachleute aus den Bereichen Recht und Wirtschaft. Daher könnten einige Begriffe, die sich auf juristische oder wirtschaftlich-finanzielle Konzepte beziehen, als unangemessen in Bezug auf ihre strenge juristische oder wirtschaftliche Terminologie angesehen werden. Diese Formulierungen wurden ausdrücklich gewählt, um unsere Nachricht so einfach und zugänglich wie möglich zu machen.

Share:

Leave A Reply

Skip to content