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Staatliche Beihilfe

RUMÄNIEN – STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON RUND 450 MIO. EUR ZUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN MIT BEDEUTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT

Am 4. April 2024 wurde im Amtsblatt Rumäniens der Regierungsbeschluss Nr. 300/2024 über die Einführung einer staatlichen Beihilferegelung zur Förderung der regionalen Entwicklung durch Investitionsanreize veröffentlicht. Dieser Regierungsbeschluss sieht eine nicht rückzahlbare Finanzierung von Investitionen vor, die einen großen Einfluss auf die rumänische Wirtschaft haben und deren förderfähige Kosten 50 Millionen Lei (ca. 10 Millionen Euro) übersteigen.

Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf 2,25 Milliarden Lei, was etwa 450 Millionen Euro entspricht.

Das rumänische Finanzministerium stellt die Finanzierungszusagen bis zum 31. Dezember 2026 aus und zahlt die staatlichen Beihilfen zwischen 2025 und 2032 aus.

Die Registrierung der Finanzierungsanträge erfolgt in jährlichen Sitzungen, die mindestens 60 Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Jede Sitzung dauert 30 Arbeitstage.

Der Regierungsbeschluss Nr. 300/2024 und die beiden vom Finanzministerium veröffentlichten Leitfäden enthalten detaillierte Bestimmungen über das Antragsverfahren und alle Verpflichtungen, die der Empfänger der staatlichen Beihilfe zu erfüllen hat.

Zu den grundlegenden Pflichten des Antragstellers bzw. Empfängers staatlicher Beihilfen, deren Nichteinhaltung entweder zur Nichtgewährung der Beihilfe oder zu ihrer späteren Rücknahme mit besonders schwerwiegenden finanziellen Folgen führen kann, gehören u.a:

  • der Antragsteller bzw. Empfänger der staatlichen Beihilfe ist verpflichtet, die Investition innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Finanzierungszusage zu beginnen und innerhalb von drei Jahren abzuschließen;
  • mit der Investition darf nicht vor Einreichung des Beihilfeantrags begonnen werden. Andernfalls ist die gesamte Investition nicht förderfähig;
  • die getätigten Investitionen müssen einen Gesamtwert der förderfähigen Kosten (ohne MwSt.) von mindestens 50 Mio. RON, d.h. ca. 10 Mio. EUR, und höchstens 500 Mio. RON haben; der Höchstsatz der staatlichen Beihilfe liegt zwischen 30 % und 70 %, je nachdem, in welcher Region Rumäniens die Investition getätigt wird;
  • der Empfänger der staatlichen Beihilfe ist verpflichtet, die Investition an dem im Businessplan angegebenen Standort für einen Zeitraum von mindestens 5 (fünf) Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung unter Berücksichtigung verschiedener wirtschaftlicher Parameter zu betreiben;
  • der Antragsteller bzw. Empfänger staatlicher Beihilfen muss nachweisen, dass er in den zwei Jahren vor Einreichung des Finanzierungsantrags keine Betriebsverlagerung an den Standort vorgenommen hat, an dem die Investition, für die die Beihilfe beantragt wird, durchgeführt werden soll. Darüber hinaus muss er sich bei Antragstellung verpflichten, dies auch in den zwei Jahren nach Abschluss der Investition, für die die Beihilfe beantragt wird, nicht zu tun.

 

Schlussfolgerung:

Die rumänische Regierung gewährt umfangreiche staatliche Beihilfen zur Förderung von Investitionen, die einen starken Einfluss auf die Wirtschaft haben. Die Rechtsgrundlage der neuen Beihilferegelung ist der europäische Rechtsrahmen, der bis zum 31.12.2026 gilt.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Antragsteller bzw. Empfänger staatlicher Beihilfen das Verfahren und die rechtlichen Bedingungen genau kennen und vollständig einhalten müssen, um die Finanzierungszusage zu erhalten und das Risiko eines späteren Widerrufs zu vermeiden. Im Falle eines Widerrufs der Finanzierungszusage besteht die Verpflichtung, die erhaltenen Beträge zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.

Kontakt und weitere Informationen:
Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin)
Tel: +40 728 105118; +40 744 790863
Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

 

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