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Rumänien: Erdbebengefährdung von Gebäuden und Auswirkungen auf Investitionen

RUMÄNIEN: ERDBEBENGEFÄHRDUNG VON GEBÄUDEN UND AUSWIRKUNGEN AUF INVESTITIONEN

Bukarest ist die Hauptstadt mit dem höchsten Erdbebenrisiko in der Europäischen Union. Andere rumänische Städte wie Focșani, Buzău, Galați, Iași, Ploiești usw. sind ebenfalls erheblichen Erdbebenrisiken ausgesetzt.

Dennoch gibt es immer noch viele Investoren, die große Beträge in Immobilien (Häuser, Wohnungen, Bürogebäude usw.) in Bukarest oder anderen rumänischen Städten investieren, ohne die Erdbebengefährdung der betroffenen Immobilie zu prüfen.

Neben den physischen Sicherheitsrisiken setzen sich diese Investoren auch erheblichen rechtlichen und Investitionsrisiken aus, wenn sie später feststellen, dass die von ihnen erworbene Immobilie als erheblich erdbebengefährdet eingestuft ist.

Vermietungsverbot

Ab Januar 2024 verbietet das Gesetz 426/2023 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes 212/2022 über bestimmte Maßnahmen zur Verringerung der Erdbebengefährdung von Gebäuden die Vermietung von Wohnraum in Gebäuden der Erdbebengefährdungsklasse I (sog. „Red-Bullet“-Gebäude), bis die Konsolidierung der betroffenen Gebäude abgeschlossen ist.

Eigentümer, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 10.000 Lei (d.h. zwischen 1.000 und 2.000 €) rechnen.

Verbot von Veranstaltungen mit Menschenansammlungen

Das gleiche Gesetz, das oben unter Punkt I erwähnt wurde, verbietet für die gleiche Gebäudekategorie die Organisation oder Durchführung von dauerhaften und/oder vorübergehenden Aktivitäten in öffentlichen Räumen, die keine Wohnungen sind und in denen es zu Menschenansammlungen kommt (z.B. Theater, Kinos, Gotteshäuser usw.).

Das Gesetz definiert eine Menschenansammlung als die gleichzeitige Anwesenheit von mindestens 50 Personen in einem Raum (25 Personen in Gotteshäusern), von denen jede eine Fläche von weniger als 4 Quadratmetern einnimmt.

Auch in diesem Fall kann die Nichtbeachtung des Verbots mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Lei (ca. 2.000 Euro) geahndet werden.

Erschwerter Zugang zu Hypothekarkrediten

Viele Banken weigern sich, Kredite für den Kauf von Gebäuden/Wohnungen in Gebäuden der Erdbebenrisikoklasse I oder II zu gewähren, was die Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt.

Schwierigkeiten beim Wiederverkauf und sinkende Immobilienwerte

Wohnungen in erdbebengefährdeten Gebäuden sind schwerer zu verkaufen und die geringe Nachfrage reduziert den Marktwert erheblich, obwohl sie sich in der Regel in den besten Lagen der Städte befinden (z.B. Bukarest).

Hohe Sanierungs- und Instandhaltungskosten

Die Verstärkung erdbebengefährdeter Gebäude ist sehr kostenintensiv. In der Regel wird dies durch staatliche Programme finanziert, aber die Eigentümer können auch verpflichtet werden, einen finanziellen Beitrag zu leisten, und der Prozess kann Jahre dauern.

Außerdem kann ein beschädigtes oder unsicheres Gebäude häufige Reparaturen auf Kosten des Eigentümers erforderlich machen.

Folgerung:

Die Investition in eine Wohnung/ein Gebäude, das als erdbebengefährdet eingestuft ist, kann riskant sein, insbesondere in Bukarest, einem erdbebengefährdeten Gebiet, und zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Investor führen.

Bevor Sie investieren, ist es wichtig, die Erdbebenrisikoklasse des Gebäudes zu überprüfen.

 

Mit mehr als 24 Jahren Erfahrung im rumänischen Immobilienrecht können wir Ihnen dabei behilflich sein, fundierte Entscheidungen zu treffen, bevor Sie in eine Wohnung oder ein Gebäude investieren, sei es in Bukarest oder in anderen erdbebengefährdeten Städten Rumäniens.

Unsere Immobilien-Due-Diligence umfasst auch die Prüfung des Erdbebenrisikos der Immobilie.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

Kontakt und weitere Informationen:
Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin)
Tel: +40 728 105118; +40 744 790863
Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

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