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Immobilienmarkt Rumänien

IMMOBILIENMARKT RUMÄNIEN: WIE AUSLÄNDISCHE INVESTOREN IMMOBILIEN ERWERBEN KÖNNEN

arum Rumänien für Investoren spannend ist

Rumänien zählt heute zu den dynamischsten Immobilienmärkten Osteuropas. Attraktive Kaufpreise im europäischen Vergleich, eine stetig wachsende Wirtschaft sowie ein steigender Bedarf an modernen Wohn- und Büroflächen, Industrie- und Produktionshallen, Logistikzentren und Hotel- sowie Tourismusprojekten machen den Standort besonders interessant. Auch Wälder und landwirtschaftliche Flächen bieten erhebliche Wertsteigerungspotenziale. Für internationale Investoren eröffnen sich damit vielfältige Möglichkeiten – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Anforderungen werden von Anfang an berücksichtigt.

Wie EU- und EWR-Bürger Immobilien in Rumänien erwerben können

Für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz ist der Zugang zum rumänischen Immobilienmarkt weitgehend liberalisiert. Gebäude können ohne Einschränkungen erworben werden, Grundstücke zu denselben Bedingungen wie durch rumänische Staatsangehörige. Beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen bestehen allerdings einige Einschränkungen. So sieht das Gesetz Nr. 17/2014 umfassende Vorkaufsrechte vor, die Transaktionen mit landwirtschaftlichen Grundstücken verzögern oder im Einzelfall verhindern können. Auch beim Kauf von Waldflächen schreibt das Forstgesetzbuch Vorkaufsrechte vor. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung ist daher bei jeder Transaktion unverzichtbar.

Wie Drittstaatsangehörige Immobilien in Rumänien erwerben können

Investoren aus Nicht-EU-/EWR-Staaten können in Rumänien ebenfalls uneingeschränkt Gebäude erwerben. Der direkte Erwerb von Grundstücken ist jedoch nur dann zulässig, wenn zwischen Rumänien und dem Herkunftsstaat ein bilaterales Abkommen über Gegenseitigkeit besteht. Da dies selten der Fall ist, wählen viele Investoren den Umweg über eine rumänische Gesellschaft, etwa eine SRL oder SA. Diese kann Grundstücke ohne staatsangehörigkeitsbezogene Beschränkungen erwerben. Dennoch gelten auch hier die besonderen Vorkaufsrechte für land- und forstwirtschaftliche Flächen – eine Hürde, die jede Transaktion beeinflussen kann.

Welche steuerlichen Pflichten vor dem Immobilienerwerb zu erfüllen sind

Unabhängig von ihrer Herkunft benötigen alle ausländischen Investoren, die Immobilien in Rumänien erwerben wollen, vor dem Kauf eine rumänische Steuernummer (Cod de Identificare Fiscală – CIF). Ohne diese ist ein Erwerb nicht möglich. Die Steuernummer ist Grundlage für alle steuerlichen Meldungen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Immobilie – von der Grundsteuer bis hin zur Versteuerung möglicher Mieteinnahmen.

Fazit: Große Chancen, aber rechtliche Vorbereitung ist entscheidend

Der rumänische Immobilienmarkt bietet Investoren zahlreiche Chancen: von Wohn- und Büroprojekten über Logistikzentren bis hin zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Gleichzeitig erfordert er eine sorgfältige Vorbereitung. EU- und EWR-Bürger profitieren von vergleichsweise günstigen rechtlichen Bedingungen, während Investoren aus Drittstaaten in der Regel den Umweg über eine rumänische Gesellschaft wählen müssen. Wer die rechtlichen Vorgaben, steuerlichen Vorabpflichten und möglichen Vorkaufsrechte von Beginn an berücksichtigt, schafft die Grundlage für erfolgreiche und nachhaltige Investitionen in einem der attraktivsten Immobilienmärkte Osteuropas.

Kontakt und weitere Informationen:


Oana Somesan, Avocat (Rechtsanwältin RO)

Tel: +40 728 105118; +40 744 790863
Email: info@anwaltskanzlei-somesan.ro

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